Laut aktuell gültiger Energieeinsparverordnung (EnEV) ist es für jede Vermietung und jeden Verkauf verpflichtend für Eigentümer einen Energieausweis vorzulegen. Zu unterscheiden ist der Bedarfsausweis von dem Verbrauchsausweis. Je nach Alter, energetischem Stand von Sanierungen und der Anzahl von Wohneinheiten wird entweder ein Bedarfsausweis benötigt, für den wir eine Vielzahl von objektbezogenen Daten aufnehmen oder ein Verbrauchsausweis, bei dem die Verbrauchswerte der letzten drei Jahre relevant sind.
Wir ermitteln für Sie die wichtigen Faktoren und leiten die Daten an den Energieausweisersteller weiter. Innerhalb kurzer Zeit wird uns der fertige Ausweis zugeschickt.
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